
Ebenheitsanforderungen der
„Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“
Bei den Forderungen an die Unterkonstruktion von befahrbaren Umkehrdächern ist besonders wichtig, dass sie präzise eingehalten werden.
Unter Ziffer 4.1 der „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ für Roofmate / Floormate und auch die Produkte Styrodur steht: „Die Flächen, auf denen die Extruderschaumplatten verlegt werden sollen, müssen ausreichend eben sein“, so dass die extrudierten Polystyrolplatten hohlraumfrei und kraftschlüssig gelagert werden können. Ggf., so heißt es in der Zulassung weiter, sind diese durch Spachtel- und Ausgleichsschichten so zu gestalten, dass die Funktionsfähigkeit des Fahrbahnbelages bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung sichergestellt wird.
In den Produktinformationen der Systemhersteller DOW Chemical für Roofmate und Floormate XPS-Dämmplatten fordert dieser in der Rubrik „Das Umkehrdach im Detail“ folgende Ebenheitsqualitäten:
„Die Abdichtung muss so hergestellt werden, dass keine stabilitätsgefährdenden Hohlräume für die weiteren Funktionsschichten, Dämmplatten und Fahrbahnbelag vorhanden sind. Vorzugsweise ist eine Gussasphaltschicht für die Dämmplatte zu erstellen, das bedeutet, die Abdichtung muss gussasphaltbeständig sein.“
In den „Technischen Hinweisen für den Bau von Pardak®90-Belägen“ des Systemanbieters Zoontjens aus den Niederlanden stellt dieser folgende Anforderungen an den Untergrund, die er in der Ziffer 5 beschreibt:
„XPS-Platten sollen möglichst hohlraumfrei verlegt werden, um ein Nachfedern (Trampolineffekt) unter Radlasten zu vermeiden, wodurch u.U. die Lagestabilität des Pardak®90 Belags beeinträchtigt werden kann.“
Der Effekt des Nachfederns wird besonders an den Auflagepunkten von aufgestelzten Betonfertigteilplatten ohne Verkettung über den dafür vorgesehenen Gummigranulat-Platten verstärkt, weil diese Stelzlager nicht statisch stabil sind, sondern elastische Eigenschaften haben, was zu einer erhöhten Instabilität führt.
Nach unseren Erfahrungen wird diese Ebenheitsanforderung der bauaufsichtlichen Zulassung und den Empfehlungen der Systemanbieter Zoontjens und im besonderen DOW Chemical in der Regel nicht erfüllt. Wir haben sie in keinem Sanierungsfall vorgefunden. Der Sachverständige Holger Amend mit seinen jahrzehntelangen Erfahrungen mit Umkehrdächern kommt zu dem Schluss, dass diese geforderte und erforderliche Ebenheit und weitgehende Hohlraumfreiheit kaum zu erfüllen ist.
Bei dem von uns sanierten Objekt Galerie Neustädter Tor in Gießen, das 2005 eröffnet wurde und dessen Umkehrdach 2013 ein Sanierungsfall wurde, dokumentierte die Ingenieurgesellschaft Amend + Hinrichs in ihrem Gutachten vom 12.12.2015 die Hohllagigkeit der XPS-Dämmplatten. Sie stellen fest, dass höchstens 20 % der Dämmplattenoberfläche Kontakt mit dem Untergrund hatte.