Kein ausreichendes Gefälle ist ein Hauptgrund für das starke Eindiffundieren von Feuchtigkeit in die Umkehrwärmedämmung

In der aktuell gültigen „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ der namhaften Hersteller für das Wärmedämmsystem Umkehrdach unter Verwendung von extrudergeschäumten Polystyrol-Hartschaumplatten wird unter Abschnitt 4.4.2 die Schichtenfolge für die Ausführung als befahrbares Umkehrdach geregelt. In der Ausführungsvariante D wird hier für das Umkehrdach mit Verbundsteinpflaster ein Gefälle von > 2,5 % gefordert, für die Ausführungsvariante E mit örtlich hergestellten Betonplatten über dem Umkehrdach ein Gefälle von > 2,0 %. Bei der Ausführungsvariante C der Zulassung hingegen wird für vorgefertigte Betonplatten auf Stelzlagern kein Gefälle in der Rohbaukonstruktion gefordert, also 0 % incl. auftretender Erschlaffungen in der Deckenkonstruktion.

Warum die Hersteller von aufgestelzten Betonfertigteilplatten auf einem Umkehrdach bei der Zulassungsstelle nicht auch darauf hinwirkten, dass auch bei dieser Ausführung mindestens 2 % Gefälle in der Unterkonstruktion aufgebracht wird, ist für uns nicht nachvollziehbar. Durch ein solches gefälleloses Parkdachsystem kann zwar Regenwasser durch die offenen Fugen in den Hohlraum zwischen Umkehrdachwärmedämmung und Beton-Fertigteilplatte einwandern, aber nach unseren persönlichen Erfahrungen kann das Niederschlagswasser dann nicht ungehindert ablaufen, was dann wiederum Überstauungen der Extruderschaumplatten zur Folge hat. 

Noch gesteigert wird diese Überstauung durch die tragende Deckenkonstruktion aus Beton, die erfahrungsgemäß einer statischen Erschlaffung unterliegt, so dass es zu deutlichen Absenkungen in der Mitte der tragenden Dachkonstruktion zwischen den Deckenstützen kommt. Erschlaffungen und Absenkungen in Feldmitte zwischen den Säulen bis zu 8 cm sind hier keine Seltenheit. Die Gullys liegen in der Regel an den Stützen, also den Punkten, die die geringste Erschlaffung erfahren und am höchsten liegen, demzufolge steht in der Feldmitte ständig Wasser, das je nach Witterung mehr oder weniger nur verdunsten kann.

Aufgrund unserer persönlichen Erfahrungen haben die Hersteller aufgestelzter nicht verketteter Betonfertigteilbeläge wohl Probleme mit dem Gefälle. Wir konnten beobachten, dass ihre nach unserer Auffassung instabile Auflagerung auf Gummigranulatplatten sehr deutlich in Gefällerichtung abwanderte, was an den Hochpunkten gravierende Fugen zwischen den unverketteten Betonfertigteilplatten hinterließ. Wir nehmen an, dass die Hersteller wohl meinten, ohne Gefälle dieses Risiko auszuschließen. Das war unserer Erfahrung nach ein großer Irrtum.

In Abschnitt 4.6 der v.g. Zulassung heißt es, dass: „die Dachentwässerung so auszubilden ist, dass ein langfristiges Überstauen der Wärmedämmplatten ausgeschlossen ist. Ein kurzfristiges Überstauen während intensiver Niederschläge kann lt. Zulassung als unbedenklich angesehen werden. Das Niederschlagswasser muss also schnellstmöglich abfließen, so dass die Umkehrdachwärmedämmung wieder im Trockenen liegt, was technisch nur möglich ist, wenn diese im Gefälle liegt!

Für uns stellt sich nun die Frage, warum sollen Umkehrdächer mit aufgestelzten Betonfertigteilplatten ohne Gefälle ausgeführt werden? Obwohl stehendes Wasser der größte Schwachpunkt für extrudierte Polystyrolplatten sind und das Eindiffundieren von Wasser stark begünstigen.

Aus vorgenannten Gründen sind wir der Meinung, dass das gefällelose Parkdecksystem ein Zugeständnis der Zulassungsstelle an die Hersteller der Betonfertigteilplatten ist. Unsere Empfehlung lautet unmissverständlich: Befahrbare Umkehrdächer sollten - ganz gleich ob der Fahrbahnbelag aus Ortbetonplatten oder Betonfertigteilplatten ausgeführt wird - grundsätzlich mit 2,5 % Gefälle hergestellt werden!